Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Sanierungserlass nicht auf Altfälle anwendbar

Die gesetzliche Regelung für den Steuererlass auf Sanierungsgewinne gilt nur für neue Fälle, weil Altfälle weiter unter den Sanierungserlass fallen sollten. Das hat der Bundesfinanzhof nun aber ausgeschlossen.

Mit dem Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums sollten Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden. Doch der Bundesfinanzhof hat diesen Erlass als verfassungswidrig eingestuft, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gab. Der Gesetzgeber hat umgehend reagiert und im Sommer eine solche Grundlage geschaffen, die allerdings nur für Fälle nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gilt. Auf Altfälle vor der Veröffentlichung des Urteils wollte das Ministerium weiter den Sanierungserlass anwenden. Doch auch das hat der Bundesfinanzhof jetzt verboten. Ein Steuererlass lasse sich nicht mit einer Selbstbindung der Finanzverwaltung und einem darauf gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung begründen.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.