Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern getragene Umlage finanziert. Diese Insolvenzgeldumlage beträgt regulär 0,15 % des Arbeitslohns, wird aber jährlich in Abhängigkeit von den Einnahmen und der Entwicklung der Rücklagen angepasst. Die gute Konjunktur führt dazu, dass die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr weiter sinken kann. Für 2017 liegt die Umlage noch bei 0,09 %, doch der Bundesrat hat jetzt einen Umlagesatz von 0,06 % für 2018 beschlossen.
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