Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Name als wesentliche Betriebsgrundlage

Wird der Name nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft, sondern nur an den Käufer lizensiert, ist der Erlös aus der Veräußerung des Betriebs nicht steuerbegünstigt.

Der Gewinn aus der Aufgabe oder dem Verkauf eines Betriebs ist steuerlich begünstigt. Voraussetzung für das Steuerprivileg ist aber, dass der Betrieb als Ganzes, also mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verkauft wird. Wenn eine eingeführte Bezeichnung für den Betrieb nicht gemeinsam mit dem Betrieb verkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen wird, dann sind aus Sicht des Bundesfinanzhofs nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden. In der Folge ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern und nicht steuerlich begünstigt.


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