Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Rückstellung für Entsorgungspflicht von Elektrogeräten

Eine Rückstellung für die Entsorgungspflicht von Elektrogeräten ist erst dann möglich, wenn eine Abholanordnung erlassen wurde.

Hersteller von Elektrogeräten sind gesetzlich verpflichtet, die verkauften Geräte abzuholen und zu entsorgen. Dazu müssen sie sich bei einer Gemeinsamen Stelle registrieren und dort die in Verkehr gebrachten Geräte melden. Die Gemeinsame Stelle ermittelt dann den Umfang der Abholpflichten, erlässt Abholanordnungen und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Abholung der Geräte. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Bildung einer Rückstellung für die Entsorgungspflicht erst gebildet werden kann, wenn sie durch den Erlass einer Abholanordnung hinreichend konkretisiert ist. Die gesetzliche Verpflichtung allein genügt noch nicht, um eine Rückstellung zu bilden.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.