Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Sachbezugswerte für 2017
Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen.
Der Bundesrat hat im November 2016 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2017 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich nur die Sachbezugswerte für Mahlzeiten um 2 %, während der Wert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt. Die Sachbezugswerte betragen in 2017 bundeseinheitlich
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für eine freie Unterkunft monatlich 223 Euro oder täglich 7,43 Euro;
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für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,04 Euro (2016: 7,87 Euro), davon entfallen 1,70 Euro auf ein Frühstück und je 3,17 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 241 Euro (bisher 236 Euro; Frühstück 51 statt 50 Euro, Mittag- und Abendessen 95 statt 93 Euro).
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