Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.

Die Finanzverwaltung hat ihre Vorgaben für die vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags überarbeitet. Der Messbetrag wird nun in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr vorläufig festgesetzt. Bei Hinzurechnungen erfolgt die Festsetzung dagegen weiter vorläufig. Neben Zinsen, Mieten und Pachten werden nun auch Hinzurechnungen für Lizenz- und Konzessionszahlungen erfasst. Die Vorgaben gelten für neu ergehende Bescheide für die Jahre ab 2008.


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