Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens
Bei einem langfristigen Fremwährungsdarlehen sind Wechselkursschwankungen üblich und daher kein Grund für eine Änderung des Bilanzansatzes des Darlehens.
Dem Finanzgericht Schleswig-Holstein lag die Frage vor, ob ein Fremdwährungsdarlehen mit dem Wechselkurs bei Darlehensbeginn oder dem Wechselkurs am Bilanzstichtag zu bilanzieren ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der ursprüngliche Wechselkurs anzusetzen ist, weil es sich um ein langfristiges Darlehen handle, bei dem Wechselkursschwankungen üblich seien und kein Anlass für den Ansatz eines höheren Teilwerts vorliege. Ein Wechselkursverlust wirkt sich damit erst am Ende der Laufzeit aus.
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