Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Sachbezugswerte für 2016

Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.

Am 6. November 2015 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2014 beschlossen. Während bei der letzten Änderung nur die Werte für eine Unterkunft stiegen, erhöhen sich diesmal allein die Werte für Mahlzeiten - allerdings gleich um rund 3 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2016 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 223 Euro oder täglich 7,43 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,87 Euro (2015: 7,63 Euro), davon entfallen 1,67 Euro auf ein Frühstück und je 3,10 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 236 Euro (bisher 229 Euro; Frühstück 50 statt 49 Euro, Mittag- und Abendessen 93 statt 90 Euro).


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