Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
1 %-Regelung gilt auch für Fahrschulfahrzeuge
Fahrschulautos sind nicht schon allein wegen ihrer besonderen Ausstattung von der 1 %-Regelung ausgenommen.
Im Streit zwischen einem Fahrlehrer und dem Finanzamt hat das Finanzgericht München entschieden, dass auch für Fahrschulfahrzeuge die 1 %-Regelung gilt. Das Argument des Fahrlehrers, er nutze für private Fahrten ein anderes Auto und unternehme keine direkten Fahrten zwischen Wohnung und Fahrschule ließ das Gericht nicht gelten. Nur bei Fahrzeugen, deren private Nutzung nach der allgemeinen Lebensanschauung völlig unüblich ist, scheide eine Anwendung der 1 %-Regelung aus. Zu dieser Kategorie zählten Fahrschulfahrzeuge aber nicht.
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