Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitszimmer eines Handelsvertreters

Trotz zahlreicher Kundenbesuche kann auch ein Handelsvertreter den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben und die Kosten dafür voll geltend machen.

Auch ein Handelsvertreter im Außendienst kann den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im eigenen Arbeitszimmer haben. Zwar kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, aber das Finanzgericht Münster hat dem Kläger den unbeschränkten Abzug der Ausgaben für sein Arbeitszimmer zugestanden, weil er keine klassische Außendiensttätigkeit ausübte, bei der lediglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten im Arbeitszimmer stattfinden. Obwohl er rund die Hälfte seiner Arbeitszeit mit Kundenbesuchen zubrachte, wurde die Kundenbetreuung primär vom Arbeitszimmer aus erledigt.


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