Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Nutzung eines Pkws aus dem Betriebsvermögen des Ehegatten

Für die betriebliche Nutzung des Pkws, der zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehört, ist beim Nutzer kein Betriebsausgabenabzug möglich.

Nutzt ein Unternehmer in seinem Betrieb einen Pkw, der zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehört, ohne sich direkt oder über eine Nutzungsentschädigung an den Kosten zu beteiligen, kann er für die betriebliche Nutzung des Pkw auch keine Betriebsausgaben abziehen, beispielsweise in Form der Kilometerpauschale. Wendet der Ehegatte, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, für seine Privatnutzung die 1 %-Regelung an, ist damit auch die Nutzung des Pkw auch durch den anderen Ehegatten abgegolten. Der Bundesfinanzhof sieht in diesem Fall keinen Anlass, eine zusätzliche Nutzungsentnahme anzusetzen.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.