Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Amtliche AfA-Tabellen sind nur für das Finanzamt verbindlich
Das Finanzamt ist an die Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen gebunden, der Steuerzahler kann aber auch eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.
Die Abschreibungszeiträume in den amtlichen AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftsgüter sind als Verwaltungsanweisung für das Finanzamt verbindlich. Für den Steuerzahler dagegen sind sie nur ein Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung. Der Steuerzahler hat aber jederzeit die Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, meint das Finanzgericht Niedersachsen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

