Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.
In einer Rechnung muss die abgerechnete Leistung grundsätzlich hinreichend präzise benannt sein, weil sonst kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht. Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung können aber auch andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet. Mit dieser Entscheidung schafft der Bundesfinanzhof Klarheit für den recht häufigen Fall, in dem periodisch über vereinbarte Leistungen abgerechnet wird. Die Geschäftsunterlagen, auf die Bezug genommen wird, müssen der Rechnung dabei nicht beigefügt sein.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

