Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kindergeld für verheiratete Kinder
Nur in Ausnahmefällen besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung für verheiratete Kinder noch ein Anspruch auf Kindergeld. In bestimmten Fällen kann sich aber ein Einspruch lohnen, weil beim Bundesfinanzhof entsprechende Klagen anhängig sind.
Der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind setzt auch eine "typische Unterhaltssituation" der Eltern voraus, die nicht mehr vorliegt, wenn das Kind verheiratet ist oder selbst ein Kind hat. In diesen Fällen liegt die vorrangige Unterhaltspflicht nämlich beim Ehepartner oder beim anderen Elternteil des Enkelkindes. Nach Ansicht der Finanzverwaltung besteht der Kindergeldanspruch in solchen Fällen nur dann noch, wenn der vorrangig Unterhaltsverpflichtete kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat. Gegen diese Verwaltungsauffassung sind mittlerweile mehrere Klagen beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass zumindest in vergleichbaren Fällen Einsprüche gegen den Ablehnungsbescheid bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen.
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