Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs

In einer wesentlichen Frage hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und lässt nun objektiv fehlerhafte Bilanzansätze grundsätzlich nicht mehr zu, selbst wenn sie subjektiv vertretbar sind.

In einem der seltenen Beschlüsse des Großen Senats hat der Bundesfinanzhof den "subjektiven Fehlerbegriff" aufgegeben. Dabei geht es um die Frage, ob das Finanzamt an den Bilanzansatz eines Unternehmers gebunden ist, wenn dieser zwar bei der Bilanzaufstellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns subjektiv vertretbar, aber objektiv fehlerhaft war. In so einem Fall musste das Finanzamt bisher die Bilanz trotzdem akzeptieren, doch jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert. Finanzämter und Gerichte seien schon aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen, und zwar unabhängig davon, ob sich der fehlerhafte Bilanzansatz des Unternehmers zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten ausgewirkt hat.


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