Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fahrten zu mehreren Tätigkeitsorten eines Unternehmers
Auch Unternehmer können maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und damit für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsorten die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
Dank der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsorten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten statt nur die Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt diese Rechtsprechung auf Unternehmer übertragen. Auch Freiberufler und Unternehmer können nach dem Urteil nur maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und dürfen damit für die übrigen Tätigkeitsorte die vollen Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, dem bereits ein ähnlicher Fall vorliegt. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich also lohnen.
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