Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

Steuerbescheide sollen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2008 betrifft.

Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert. Bund und Länder haben beschlossen, dass Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide zukünftig nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben betrifft. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage ist also nicht mehr zwingend ein Einspruch gegen die Steuerbescheide der Jahre ab 2008 nötig, um die Bescheide offen zu halten.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.