Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Sponsoring im Umsatzsteuerrecht
Hält sich beim Sponsoring die Nennung des Sponsors im Rahmen, besteht kein Grund, von einer umsatzsteuerpflichtigen Werbeleistung für den Sponsor auszugehen.
Sponsoring ist für viele Vereine eine unabdingbare Geldquelle. Allerdings stellt sich die Frage, ab wann das Sponsoring eher eine umsatzsteuerpflichtige Werbeleistung für den Sponsor ist, die den Verein zwingen würde, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Frage jetzt beantwortet: Weist der Empfänger auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hin, erbringt er insoweit keine Leistung im Rahmen eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausches. Der Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen. Diese Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2013 verwirklichten Sachverhalte.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

