Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar
Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.
Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. In diesem Verbot sieht der Bundesfinanzhof keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit, denn das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen in der EU oder im EWR. Nur wenn die Privatschule eine staatlich genehmigte Ersatzschule oder eine anerkannte Ergänzungsschule wäre, käme ein Abzug auch bei dem in der Schweiz gezahlten Schulgeld in Frage.
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