Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zulässig

Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß.

Die Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß. Auch wenn sich das Urteil auf das alte Recht vor 2012 bezieht, bei dem Kinderbetreuungskosten noch nicht generell als Sonderausgaben eingestuft wurden, wird der Bundesfinanzhof das neue Recht kaum anders bewerten. Allerdings verhindert das neue Recht durch die geänderte Einstufung auch die Geltendmachung von Verlusten und damit von vorweggenommenen Werbungskosten. Ob dieses Abzugsverbot auch zulässig ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens und wird daher sicher früher oder später auch dem Bundesfinanzhof als Frage vorliegen.


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