Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten

Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.

Die gesetzliche Regelung, nach der ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, hält der Bundesfinanzhof weder für lückenhaft, noch verstößt sie seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz. Das gilt unabhängig davon, ob die längere Wartefrist absehbar war oder nicht.


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