Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung
Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.
Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert, ist eine Änderung der Kindergeldfestsetzung notwendig. Grundsätzlich ist auch eine rückwirkende Änderung möglich. Abzustellen ist nämlich auf den Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Zu beachten ist hier jedoch, dass eine rückwirkende Änderung der Kindergeldfestsetzung sofort nach Bekannt werden der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen hat.
Die Familienkasse muss im ersten Änderungsbescheid alle rechtlich gebotenen Folgerungen ziehen. Das heißt, dass sie im ersten Änderungsbescheid auch zuviel geleistetes Kindergeld gleich zurückverlangen muss. Der erste Änderungsbescheid verbraucht nämlich die Änderungsbefugnis für die Vergangenheit. Ein zweiter Änderungsbescheid ist nur noch mit Wirkung für die Zukunft möglich.
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