Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fahrtaufwendungen als besondere Ausbildungskosten abziehbar
Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.
Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstelle können als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden. Genauso verhält es sich mit Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes von und zu Ihrem Haushalt als Kindergeldberechtigtem.
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