Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber
Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
Vermieten Sie Ihrem Arbeitgeber einen Büroraum, kann sich das pauschal vereinbarte Entgelt als Arbeitslohn darstellen. Erst wenn ein für Geschäftsräume üblicher Mietvertrag vorliegt, können eigenständige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Sind Sie und Ihr Ehegatte Eigentümer des vermieteten Büros, so erzielt Ihr Ehegatte, wenn er nicht Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber ist, in jedem Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Ehegatte alleiniger Eigentümer ist.
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