Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vorsteuerabzug aus Reisekosten
Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln.
Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln. Die folgenden vier Möglichkeiten bestehen für den Vorsteuerabzug:
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Ein Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.
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Ein Unternehmer kann aus Verpflegungskosten, die durch Rechnungen belegt sind, einen Vorsteuerabzug geltend machen.
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Ein Unternehmen kann aus einer Übernachtungsrechnung eines Mitarbeiters den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.
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Aus Kleinbetragsrechnungen kann der Vorsteuerabzug auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht bezeichnet ist.
Einen Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen, Fahrtkosten und Umzugskosten lässt die Finanzverwaltung weiterhin nicht zu.
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