Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Nach Meinung des Bundesfinanzhofs sind Pflegekosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie auch selbst getragen werden. Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung und das von einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung gezahlte Pflegetagegeld sind also von den Kosten abzuziehen.


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