Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung

Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass zumindest Großbetriebe berechtigt sind, auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung zu bilden. Da mittlerweile die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist, können andere Unternehmen in einem ähnlichen Fall nun das Ruhen eines Einspruchsverfahrens erreichen.


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