Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Heranziehung glaubensverschiedener Ehegatten zur Kirchensteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken dagegen, dass der nicht steuerpflichtige Ehepartner für seinen steuerpflichtigen Ehegatten Kirchensteuer abführen muss.
Sechs Ehepaare aus verschiedenen Bundesländern, bei denen nur der Ehegatte ohne eigenes Einkommen einer Kirche angehört und damit kirchensteuerpflichtig ist, haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet, weil sie sich daran störten, dass vom Einkommen des anderen Ehegatten Kirchensteuer abgezogen wurde. Sämtliche Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nun nicht zur Entscheidung angenommen, weil es diese Frage als bereits geklärt ansieht: Zwar könne nicht das Einkommen des nicht kirchensteuerpflichtigen Ehegatten besteuert werden, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten. Angesichts der Schwierigkeiten, diesen Lebensführungsaufwand zu quantifizieren, sei verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn dieser Aufwand einfach nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird.
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