Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Schulgeld für Schweizer Privatschule nicht abziehbar
Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind Schulgelder für eine Schweizer Privatschule nicht steuerlich abziehbar.
Schulgelder können innerhalb gewisser Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Privatschule in einem Mitgliedstaat der EU liegt. Weil die Schweiz aber weder EU-Mitglied noch dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, sieht das Baden-Württemberger Finanzgericht keinen Grund, warum Schulgeld für eine Schweizer Privatschule steuerlich abzugsfähig sein sollte.
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