Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Degressive AfA nach einer Einlage

Damit für ein Wirtschaftsgut eine degressive Abschreibung möglich ist, müssen deren Voraussetzungen nicht nur im Jahr der Anschaffung, sonder auch im Jahr der Einlage erfüllt sein.

Die Geltendmachung der degressiven AfA ist regelmäßig an bestimmte Voraussetzungen bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts geknüpft. Im Fall einer Einlage kann die degressive AfA nur dann in Anspruch genommen werden, wenn deren ursprüngliche Voraussetzungen auch im Einlagejahr erfüllt sind, meint der Bundesfinanzhof.


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