Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Leiharbeitnehmer hat keine regelmäßige Arbeitsstätte

Ein Leiharbeitnehmer kann die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, weil er in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

Gute Nachrichten für Leiharbeitnehmer kommen vom Bundesfinanzhof, denn der hat festgestellt, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Als Folge daraus kann der Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der Leiharbeitnehmer für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses demselben Entleiher überlassen wird. Der Bundesfinanzhof hat diese Möglichkeit allerdings nur angedeutet, weil sie nicht Gegenstand des Verfahrens war.


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