Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
Dass der Arbeitnehmer selbst für die Kosten des Haushalts aufkommt, ist keine zwingende Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung.
Ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer Gesamtwürdigung, meint der Bundesfinanzhof. Dabei ist der Umstand, dass der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung.
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