Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des Einkommensteuergesetzes können auch Fahrten sein, die Sie zwischen der Wohnung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin und Ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Dabei ist es unerheblich, welche Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Wohnung vorliegt. Maßgeblich ist, dass Sie an der Wohnung Besitz haben und die Wohnung der örtliche Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist. Ohne Bedeutung ist, ob Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung haben.
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