Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Umgekehrte Familienheimfahrten

Nur wenn der auswärts tätige Ehepartner beruflich an einer Familienheimfahrt gehindert ist, wären Fahrtkosten für einen Besuch des anderen Ehegatten steuerlich abziehbar.

Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfallende Flug- und Fahrtkosten, die ein Ehegatte aufwendet, um den anderen Ehegatten an dessen Beschäftigungsort aufzusuchen, sind normalerweise nicht als Aufwendungen für Familienheimfahrten steuerlich abziehbar. Ein Abzug dieser Aufwendungen kommt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln zwar in Betracht, setzt aber voraus, dass der andere Ehegatte aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt gehindert ist.


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