Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Unterhalt an im Ausland lebende Angehörige
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Einschränkende Voraussetzung ist, dass Sie nach Deutschem Recht zum Unterhalt auch verpflichtet sind. Es kommt für diese Frage also nicht darauf an, ob zivilrechtlich außerhalb der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterhaltsverpflichtung besteht.
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