Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Leasingsonderzahlung ist durch Entfernungspauschale abgegolten

Sowohl die Entfernungspauschale als auch die Kilometerpauschale decken jeweils eine anteilige Leasingsonderzahlung mit ab.

Der Werbungskostenabzug für eine Leasingsonderzahlung ist nur in den seltensten Fällen möglich. Für den Bundesfinanzhof ist offensichtlich, dass die Entfernungspauschale auch den auf die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der Sonderzahlung abdeckt. Damit bliebe nur noch ein anteiliger Abzug für die Nutzung während einer Auswärtstätigkeit. Hier kommt es auf die Abrechnung der Kosten gegenüber dem Arbeitgeber an: Erfolgt sie, wie meist üblich, mit der Kilometerpauschale, deckt auch hier die Pauschale die anteilige Leasingsonderzahlung ab. Nur bei einer Abrechnung der Kfz-Kosten in tatsächlicher Höhe will der Bundesfinanzhof einen anteiligen Abzug zulassen.


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