Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Studiengebühren sind keine außergewöhnliche Belastung
Auch außergewöhnlich hohe Studiengebühren für den Besuch einen Privatuniversität stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.
Studiengebühren sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das gilt selbst dann, meint der Bundesfinanzhof, wenn die Studiengebühren außergewöhnlich hoch sind, weil der Student eine private Hochschule besucht. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das Gericht nicht, denn die üblichen Ausbildungskosten würden in erster Linie über den Familienleistungsausgleich abgegolten. Außerdem seien Ausbildungskosten kein atypischer Unterhaltsaufwand, und gerade das ist Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung.
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