Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Umsatzsteuer auf Mailingaktionen
Eine Mailingaktion als Teil eines Maßnahmenbündels fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz für Druckschriften.
Die Frage, ob ein Maßnahmenbündel eine einheitliche Leistung bildet, und welcher Steuersatz in diesem Fall anzuwenden ist, beschäftigt immer wieder Unternehmen, Finanzverwaltung und die Finanzgerichte. Eine falsche Einschätzung kann dabei teure Folgen haben. In Hinsicht auf Mailingaktionen hat jetzt der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Ein Unternehmer, der im Rahmen von Mailingaktionen ein Bündel von Leistungen zur Planung, Herstellung, Verteilung und Erfolgskontrolle von Serienbriefen erbringt, führt keine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften aus, sondern eine einheitliche sonstige Leistung, die dem normalen Steuersatz unterliegt.
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