Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw

Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.

Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein von seinem Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug wegen einer gewünschten Sonderausstattung des Fahrzeugs leistet, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer ein für die beruflichen Zwecke ausreichend bemessenes Fahrzeug zur Verfügung stand. In diesem Fall ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht durch betriebliche, sondern überwiegend durch persönliche Motive geprägt. Eine Aufteilung in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil ist auf Grund fehlender objektiver Merkmale meist nicht möglich. Folglich scheidet ein Werbungskostenabzug aus.


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