Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Nachträgliche Geltendmachung von Fahr- und Unfallkosten
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt bis auf weiteres die alte Gesetzeslage für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das hat insbesondere zur Folge, dass Sie Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder in tatsächlicher Höhe geltend machen können. Auch Kosten für einen Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat, können wieder neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist darauf hin, dass die nachträgliche Geltendmachung dieser Kosten auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden möglich ist, da die darin enthaltenen Vorläufigkeitsvermerke eine entsprechende Änderung ermöglichen.
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