Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Doppelte Haushaltsführung mit Ehegatte
Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.
Für bis zu zwei Jahre können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist zwar weiterhin ein Werbungskostenabzug möglich, aber nur dann, wenn Sie Ihren beruflichen Zweitwohnsitz an einen anderen Ort verlegen.
Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass der Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn Ihr Ehegatte - ob berufstätig oder nicht - an den Zweitwohnsitz mitkommt. Allerdings muss für die Anerkennung der Mittelpunkt des Lebensinteresses Ihres Ehegatten zweifelsfrei weiterhin am Hauptwohnsitz liegen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

