Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuernachzahlung bei Kurzarbeit
Nur in Ausnahmefällen müssen Kurzarbeiter im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen, meint das Bundesfinanzministerium
Das Bundesfinanzministerium hat Stellung genommen zu Medienberichten, nach denen Kurzarbeitern im Folgejahr eine böse Überraschung in Form von Steuernachzahlungen droht. Der Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt, dem die Lohnersatzleistungen unterliegen: Sie sind zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber das verfügbare Einkommen und können damit zu einem höheren Steuersatz bei den steuerpflichtigen Einnahmen führen. In Fällen eines nicht ganzjährigen Bezugs von Kurzarbeitergeld dürfte es kaum zu Nachzahlungen kommen und zwar auch nicht bei Ehepaaren, meint das Ministerium. Nur bei verheirateten Arbeitnehmern kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn ein Ehegatte ganzjährig Lohnersatzleistungen bezieht.
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