Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Mehrfacher Umsatzsteuerausweis für die selbe Leistung
Über eine Leistung soll nur eine Rechnung gestellt werden, um einen mehrfachen Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden.
Als Unternehmer sollten Sie es vermeiden, über ausgeführte Umsätze oder bei der Anforderung von Voraus- oder Abschlagszahlungen zum Vorsteuerabzug berechtigende Einzelrechnungen oder Einzelbelege zu erteilen und später in einer Gesamtabrechnung die Umsatzsteuer hierfür nochmals gesondert auszuweisen. In diesem Fall schulden nämlich Sie die zusätzlich ausgewiesene Umsatzsteuer.
In solchen Fällen sollen Sie nur noch eine Rechnung stellen - entweder in Form von Einzelrechnungen oder als eine Gesamtrechnung. Betroffen sind davon insbesondere Kurierdienste, Tankstellen, zahntechnische Labors, Bauunternehmen und Autovermieter sowie Kfz-Leasingunternehmen.
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