Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Haftung bei Firmenfortführung

Mit der Übernahme der Firma eines Kaufmanns übernehmen Sie auch alle Verbindlichkeiten dieser Firma.

Wer die Firma eines Kaufmanns übernimmt, der haftet für die in der früheren Firma begründeten Verbindlichkeiten. Dies bedeutet, dass alle von der früheren Firma geschlossenen Verträge zu erfüllen sind. Beachten Sie, die meisten Unternehmen fallen heute unter diese Vorschriften, da der Kaufmannsbegriff erheblich erweitert worden ist. Kaufmann ist heute jedes Unternehmen, das buchführungspflichtig ist. Es ist nicht erforderlich, dass die übernehmende Firma den vollen Firmennamen fortführt, es ist ausreichend, dass der prägende Teil des Firmennamens übernommen wird.

Eine Haftungsbegrenzung kann im Handelsregister eingetragen werden, was von vielen Firmennachfolgern übersehen wird. Der frühere Geschäftsinhaber haftet für die Dauer von 5 Jahren neben dem Erwerber. Diese Haftung trifft auch die Erben eines Unternehmers, es sei denn, sie stellen den Betrieb innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall ein. Die Haftung besteht auch, wenn jemand als Gesellschafter in eine bestehende Firma eintritt.


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