Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die International Accounting Standards setzen sich auch in Deutschland immer mehr durch.
Wird ein Bescheid an eine veraltete Anschrift bekannt gegeben, wird die Festsetzungsfrist nicht gewahrt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat durch ein weiteres Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert.
Richter können im Steuerprozess von den Beteiligten aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 berücksichtigen neue Gesetze und Verwaltungsentscheidungen.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, grundsätzlich einen Abrechnungsbescheid bei Säumniszuschlägen zu erlassen.
Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens einen Steueränderungsbescheid bekannt gibt.
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.

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