Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.
Auch mit einer entsprechenden Klausel im Gesellschaftsvertrag sind verdeckte Gewinnausschüttungen nicht mehr rückgängig zu machen.
Eine Anlage für die neue private Altersvorsorge muss erst vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft werden, bevor sie zulageberechtigt ist.
Eine normale Jahresabschlussprüfung bietet noch keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist.
Nicht nur Privatpersonen leisten Schwarzarbeit, auch Firmen sind daran beteiligt - aber sie setzen sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus.
Für die Behandlung von erhöhten Gewerbesteuern, die nach einer Betriebsprüfung zu zahlen sind, gelten für die Jahre ab 1999 andere Regelungen.
In einem Brief weißt die EU-Kommission auf die Notwendigkeit der Euro-Umstellung hin.
Unternehmen sind gegenüber dem Finanzamt auch zu Auskünften über ihre Kunden verpflichtet.
Die Übermittlung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist nicht zulässig. Ihre Einreichung durch elektronische Datenübermittlung ist nur im Rahmen spezieller Projekte erlaubt.
Ein Durchsuchungsbeschluss muss konkrete Angaben zum Tatvorwurf und der Art der aufzufindenden Beweismittel enthalten.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.