Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Bisher steuerunehrliche Bürger erhalten mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eine Brücke in die Legalität, wenn sie bis zum 31. März 2005 ihre Steuerschuld begleichen.
Die amtliche Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.
Erteilen Sie einem Außenprüfer zu einem Sachverhalt außerhalb des Prüfungszeitraumes Auskünfte, so handelt es sich hierbei um eine Einzelermittlungsmaßnahme.
Eine Blanko-Unterschrift auf der Einkommensteuererklärung widerspricht dem Sinn und Zweck der eigenhändigen Unterschrift.
Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.
Freiwillige Zahlungen auf die Steuerschuld haben auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keinen Einfluss.
Der Bundesfinanzhof muss über die Einspruchsfristen für Steuerbescheide entscheiden. Unklarheiten gibt es bei der Frage, ab wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt.
Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.
Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.
Es gibt jetzt eine Entschärfung für die massiven Strafandrohungen auch bei nur geringfügigen Fällen von Steuerhinterziehung.

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