Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Neben dem ermäßigten Steuersatz kommt die Anwendung des Altersentlastungsbetrags weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift her in Betracht.
Das Finanzamt darf bei einem Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung nur dann eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn an der Zahlungsfähigkeit des Steuerzahlers ernstliche Zweifel bestehen.
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
Das Finanzamt muss nachweisen können, dass ein Steuerbescheid rechtzeitig zur Post aufgegeben wurde, wenn Verjährung droht.
Die Bundesfinanzverwaltung wird umstrukturiert und neu gegliedert - mit der Hoffnung auf einen Effizienzgewinn.
Wenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Erlassen aus der Zeit von vor 1980 aufgehoben.
Immer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden.
Gegen einen falschen Steuerbescheid können Sie sowohl mit einem Änderungsantrag als auch mit einem Einspruch vorgehen.
Die Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.