Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erbschaft und Schenkung

Ein ans selbstgenutzte Haus angrenzender Garten auf einem separaten Flurstück fällt nicht unter die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.
Die Finanzverwaltung bleibt bei ihren bisherigen Kriterien für die Begünstigung von Betriebsvermögen einer Vermietungsgesellschaft.
Die rechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung treffen einen Erben auch dann, wenn er von der Tat des Miterben keine Kenntnis hat.
Unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen gelten diese bei einer Vermietungsgesellschaft nur im Ausnahmefall als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.
Bei der Finanzierung von Vorhaben durch Crowdfunding sind auch steuerliche Aspekte zu beachten.
Auch wenn die Ursache für einen Schaden durch den Erblasser geschaffen wurde, sind daraus folgende Reparaturkosten nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Nach dem Tod des Erblassers fällige Einkommensteuervorauszahlungen sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Bayern will die von den übrigen Bundesländern beschlossene Richtlinie zur Anwendung der Erbschaftsteuerreform aus dem letzten Jahr nicht anwenden.
Die Erbschaftsteuer auf eine Abfindung für den Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erben.
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.

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