Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Privatpersonen und Familien

Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.
Leistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Einkünfte und Bezüge, die das Kind im Kalenderjahr hat, sind zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags um besondere Ausbildungskosten zu kürzen.
Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und dafür finanziell entschädigt werden, dann führt das nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Die Berufsausbildung eines studierenden Kindes ist mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit beendet.
Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.
Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird.
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

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